Immer häufiger wird versucht, Probleme der Rechtsanwendung auf dem zweifelhaften Weg der Befragung / Anfrage an das Parlament bzw. die Bundesregierung zu lösen. So geschehen auf die Befragung der FDP-Bundestagsabgeordneten Mechthild Dyckmans zu Anwendungsfragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/6316). Aus einer Presseinformation des BDU (Bund Deutscher Unternehmensberater e.V.) geht hervor, dass die Stellungnahme der Bundesregierung nunmehr in wesentlichen Fragen „Klarheit“ geschaffen hätte.
Auch wenn diese parlamentarische Form der Rechtsfortbildung (oder Rechtsetzung?) zweifelhaft ist, sollen die wichtigsten Ergebnisse hier zusammengefasst werden.
– Alleine aus der Verpflichtung, eine Bewerbung mit Lichtbild einzureichen, kann kein Diskriminierungsvorwurf konstruiert werden; dazu müssten schon weitere Anhaltspunkte hinzukommen”, unterstreicht BDU-Vizepräsident Staude die Aussagen der Bundesregierung.
- Ähnliches gelte für die Bedingung einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung: Hierfür bedürfe es allerdings eines betrieblichen Interesses des Arbeitgebers.
- Fragen nach der Staatsangehörigkeit und dem damit verbundenen Rechtsstatus eines Bewerbers sind zulässig, sofern sie nicht verdeckt auf Volkstum, Abstammung oder Hautfarbe zielen.
- Anforderungen wie „mobil”, „körperlich belastbar” oder „geistig flexibel” können zulässig sein, wenn sie eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Stelle darstellen.
- Die Frage nach dem Familienstand und/oder der Anzahl der Kinder ist nicht zu beanstanden, sofern damit nicht auf eines der Merkmale geschlossen werden soll (etwa Homosexualität als sexuelle Orientierung).
Quelle: Pressemitteilung des BDU
„Geklärt“ ist keiner dieser Punkte, weil es nahezu immer eine formelhafte Einschränkung derart gibt, dass entweder aus einem solchen Indiz nicht auf eine entsprechende Diskriminierung geschlossen werden kann oder ein besonderes Interesse des Arbeitgebers erforderlich ist. Konkrete Einzelfälle der Rechtsanwendung können durch die Bundesregierung eben nicht geklärt werden.
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