LAG Frankfurt: Klage von Lufthansa-Piloten wegen Altersgrenze in zweiter Instanz abgewiesen – Urteil v. 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07

Die Klage dreier Lufthansa-Piloten gegen eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren ist am 15. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt in zweiter Instanz abgewiesen worden.

Die positive Nachricht: Das LAG Frankfurt hält die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für gegeben, weil die Kläger erst nach dem In-Kraft-Treten das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Demzufolge war zu prüfen, ob die offenkundige Ungleichbehandlung gegenüber jüngeren Kollegen gerechtfertigt ist (§ 10 S. 1 AGG).
Eine verbotene Altersdiskriminierung sei jedoch nicht gegeben, weil die Deutsche Lufthansa mit der früheren Verrentung ihrer Piloten ein “legitimes Ziel” verfolge. Gesundheitliche Beeinträchtigungen seien bei älteren Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Quelle: stern.de

Anmerkung:
Das Urteil zweiter Instanz geht wie auch das Arbeitsgericht Frankfurt mit der eigentlich streitentscheidenden Frage sehr oberflächlich um: Es wird unterstellt, dass Piloten zwischen dem 61. und dem 65. Lebensjahr eine höhere Gefahr für die Flugsicherheit darstellen. Ob dies so ist und – wenn ja – ob dieser Gefahr nicht durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen begegnet werden kann, ob solche Untersuchungen dem Arbeitgeber finanziell zuzumuten sind etc. bleibt offen. Dies wäre jedoch im Rechtsstreit – notfalls durch Sachverständigenbeweis – zu klären.

2 Responses to “LAG Frankfurt: Klage von Lufthansa-Piloten wegen Altersgrenze in zweiter Instanz abgewiesen – Urteil v. 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07”


  • Ich halte ohnehin diese ewige Argumentation, Piloten ab 60 stellen eine erhöhte Gefahr dar und man müsse höhere Güter wie Leib und Leben der Crew und der Passagiere schützen sowie natürlich die Luftsicherheit vor älteren Piloten bewahren für hinfällig und scheinheilig. Nachweislich werden Piloten auch von der Lufthansa oder der Condor auch beschäftigt, wenn sie älter als 60 sind. Dies dann nicht direkt, sondern über dritte Firmen, denen sie erst die leere Maschine leasen und dann die bereederte Maschine mit Piloten wieder zurückleasen. Selbst der VErhandlungsführer der VC behauptet, dass fliegen über 60 lediglich eine Frage der finanziellen Alterssicherung sei.BEi der Cityline habe man eben kein tolles Alterssicherungsmodell vereinbart und deswegen müsse man dort die Piloten bis 65 fliegen lassen. Was also ist SInn und Zweck dieser Altersbegrenzung? Tatsächlich die vielzitierte (Luft)Sicherheit oder politische Gründe, welche eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit meines Erachtens nicht rechtfertigen. Man muss nur mal ein mutiges Gericht finden, welches nicht immer Copy & Paste der ergangenen BAG Urteile zu der Frage vornimmt, sondern sich eigene Gedanken macht. Kann nur besser werden ;)

    MfG

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