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	<title>Kommentare zu: LAG Frankfurt: Klage von Lufthansa-Piloten wegen Altersgrenze in zweiter Instanz abgewiesen – Urteil v. 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07</title>
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	<description>Blog der Rechtsanwälte Balan Stockmann &#38; Partner - Jena - zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)</description>
	<lastBuildDate>Sun, 04 Jul 2010 09:10:31 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Kippt der EuGH die deutsche Rechtssprechung für Altersgrenze der Piloten? - BAG, Beschl. v. 17.06.2009 – 7 AZR 112/08 at AGGblog.de</title>
		<link>http://www.aggblog.de/2007-10-23/lag-frankfurt-klage-von-lufthansa-piloten-wegen-altersgrenze-in-zweiter-instanz-abgewiesen-%e2%80%93-urteil-v-15102007-az-17-sa-80907/#comment-3158</link>
		<dc:creator>Kippt der EuGH die deutsche Rechtssprechung für Altersgrenze der Piloten? - BAG, Beschl. v. 17.06.2009 – 7 AZR 112/08 at AGGblog.de</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 09:08:46 +0000</pubDate>
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		<description>[...] waren der Ansicht, dass die Regelung eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters bewirke (wir berichteten) Alle Vorinstanzen hatten die Klage zunächst abgewiesen. Der Siebte Senat des BAG legte die Sache [...]</description>
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		<title>Von: Volker Lehmann</title>
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		<dc:creator>Volker Lehmann</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Oct 2007 17:54:16 +0000</pubDate>
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		<description>Ich halte ohnehin diese ewige Argumentation, Piloten ab 60 stellen eine erhöhte Gefahr dar und man müsse höhere Güter wie Leib und Leben der Crew und der Passagiere schützen sowie natürlich die Luftsicherheit vor älteren Piloten bewahren für hinfällig und scheinheilig. Nachweislich werden Piloten auch von der Lufthansa oder der Condor auch beschäftigt, wenn sie älter als 60 sind. Dies dann nicht direkt, sondern über dritte Firmen, denen sie erst die leere Maschine leasen und dann die bereederte Maschine mit Piloten wieder zurückleasen. Selbst der VErhandlungsführer der VC behauptet, dass fliegen über 60 lediglich eine Frage der finanziellen Alterssicherung sei.BEi der Cityline habe man eben kein tolles Alterssicherungsmodell vereinbart und deswegen müsse man dort die Piloten bis 65 fliegen lassen. Was also ist SInn und Zweck dieser Altersbegrenzung? Tatsächlich die vielzitierte (Luft)Sicherheit oder politische Gründe, welche eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit meines Erachtens nicht rechtfertigen. Man muss nur mal ein mutiges Gericht finden, welches nicht immer Copy &amp; Paste der ergangenen BAG Urteile zu der Frage vornimmt, sondern sich eigene Gedanken macht. Kann nur besser werden ;)

MfG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte ohnehin diese ewige Argumentation, Piloten ab 60 stellen eine erhöhte Gefahr dar und man müsse höhere Güter wie Leib und Leben der Crew und der Passagiere schützen sowie natürlich die Luftsicherheit vor älteren Piloten bewahren für hinfällig und scheinheilig. Nachweislich werden Piloten auch von der Lufthansa oder der Condor auch beschäftigt, wenn sie älter als 60 sind. Dies dann nicht direkt, sondern über dritte Firmen, denen sie erst die leere Maschine leasen und dann die bereederte Maschine mit Piloten wieder zurückleasen. Selbst der VErhandlungsführer der VC behauptet, dass fliegen über 60 lediglich eine Frage der finanziellen Alterssicherung sei.BEi der Cityline habe man eben kein tolles Alterssicherungsmodell vereinbart und deswegen müsse man dort die Piloten bis 65 fliegen lassen. Was also ist SInn und Zweck dieser Altersbegrenzung? Tatsächlich die vielzitierte (Luft)Sicherheit oder politische Gründe, welche eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit meines Erachtens nicht rechtfertigen. Man muss nur mal ein mutiges Gericht finden, welches nicht immer Copy &amp; Paste der ergangenen BAG Urteile zu der Frage vornimmt, sondern sich eigene Gedanken macht. Kann nur besser werden <img src='http://www.aggblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>MfG</p>
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