EU-Kommission macht Druck: Deutschland wird zu Stellungnahme wegen AGG-Umsetzungsdefiziten aufgefordert

Nun ist es also soweit: Die EU-Kommission hat die Bundesregierung förmlich aufgefordert, das Antidiskriminierungsrecht nachzubessern.Deutschland am 31.01.2008 eine förmliche Aufforderung, was die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit für eine Antwort.
Sorgen bereiten der Kommission folgende Aspekte:
- (nicht überraschend, da die Richtlinien insoweit keine Ausnahme vorsehen:) Das nationale Recht deckt Entlassungen nicht ab. Ziel der EU-Kommission ist es, das Antidiskriminierungsrecht auch auf Kündigungssachverhalte zu erstrecken.- Menschen mit Behinderungen sind von Seiten des Arbeitgebers unzureichend geschützt.- Die Frist von zwei Monaten für eine Beschwerde ist zu kurz.Zehn weitere Mitgliedsstaaten wurden von der EU zur Stellungnahme aufgefordert.Quelle: Pressemitteilung auf europa.eu vom 31.01.2008

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