Kippt der EuGH die deutsche Rechtsprechung für Altersgrenze der Piloten? – BAG, Beschl. v. 17.06.2009 – 7 AZR 112/08

Wann ist ein Pilot zu alt zum Fliegen? Das BAG beantwortete diese Frage bislang damit, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten wirksam ist.

 

Geklagt hatten gleich drei Piloten der Jahrgänge 1946 und 1947. Diese waren langjährig bei der Lufthansa beschäftigt und wandten sich nun gegen eine Regelung ihres Tarifvertrages. Diese sah vor, dass mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet, das Arbeitsverhältnis automatisch erlischt.Die Kläger waren der Ansicht, dass die Regelung eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters bewirke (wir berichteten)

Alle Vorinstanzen hatten die Klage zunächst abgewiesen. Der Siebte Senat des BAG legte die Sache nunmehr dem EuGH  in einem sog. Vorabentscheidungsverfahren vor und setzte das laufende Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aus. Nach Inkrafttreten des AGG ist sich die nationale Rechtsprechung nicht mehr sicher, ob Altersgrenzen für Piloten noch für wirksam gehalten werden dürfen. Dies ist von der Auslegung der europäischen Richtlinie 200/78/EG abhängig, auf deren Grundlage der deutsche Gesetzgeber das AGG erlassen hat. Es scheint zumindest nicht unwahrscheinlich, dass der EuGH eine solche tarifliche Altersgrenze für einen Verstoß gegen den Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters hält. Die Vorinstanz war der Ansicht, dass eine solche Altersgrenze für Piloten zulässig ist.Sie führt insoweit aus:

„Auch wenn empirisch ein höheres Sicherheitsrisiko bei Flugzeugführern, die älter als 60 Jahre sind, nicht belegt ist, gibt es jedoch auch keine Untersuchungen, die eine gegenteilige Aussage belegen. Solange dieses Gefährdungsrisiko für Besatzung, Passagiere und die Personen in den überflogenen Gebieten jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, hält die Kammer die Altersgrenzenregelung für durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt.“

( LAG Frankfurt a.M. Urteil vom 15. Oktober 2007 – 17 Sa 809/07 – nicht rechtskräftig)

Quelle: BAG

1 Response to “Kippt der EuGH die deutsche Rechtsprechung für Altersgrenze der Piloten? – BAG, Beschl. v. 17.06.2009 – 7 AZR 112/08”


  • Tatsache ist jedoch auch, dass nach den internationalen Vorschriften unter Einhaltung der Bestimmungen nach JAR-FCL bis 65 geflogen werden kann. Wenn von Piloten über 60 eine Gefährdung ausgeht, sollte diese Argumentation doch bei allen Gesellschaften gleich anzuwenden sein. Doch selbst die Lufthansa lässt im gleichen Konzern, z.B. bei der City-Line die Piloten bis 65 fliegen. Mir als Passagier ist es nicht ganz einsichtig, wieso hier ein Unterschied gemacht wird. Und dem Bürger am Boden kann es trotzdem passieren, dass ihm ein 64-jähriger Emirates-Pilot mit seinem Airbus auf den Kopf fällt. Da hilft auch der Tarifvertrag der Lufthansa nichts. Hier mit der Sicherheit zu argumentieren, ist schon eigenartig.

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