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	<title>Kommentare zu: Kippt der EuGH die deutsche Rechtsprechung für Altersgrenze der Piloten? &#8211; BAG, Beschl. v. 17.06.2009 – 7 AZR 112/08</title>
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	<description>Blog der Rechtsanwälte Balan Stockmann &#38; Partner - Jena - zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)</description>
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		<title>Von: BOB</title>
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		<dc:creator>BOB</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 22:46:34 +0000</pubDate>
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		<description>Tatsache ist jedoch auch, dass nach den internationalen Vorschriften unter Einhaltung der Bestimmungen nach JAR-FCL bis 65 geflogen werden kann. Wenn von Piloten über 60 eine Gefährdung ausgeht, sollte diese Argumentation doch bei allen Gesellschaften gleich anzuwenden sein. Doch selbst die Lufthansa lässt im gleichen Konzern, z.B. bei der City-Line die Piloten bis 65 fliegen. Mir als Passagier ist es nicht ganz einsichtig, wieso hier ein Unterschied gemacht wird. Und dem Bürger am Boden kann es trotzdem passieren, dass ihm ein 64-jähriger Emirates-Pilot mit seinem Airbus auf den Kopf fällt. Da hilft auch der Tarifvertrag der Lufthansa nichts. Hier mit der Sicherheit zu argumentieren, ist schon eigenartig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tatsache ist jedoch auch, dass nach den internationalen Vorschriften unter Einhaltung der Bestimmungen nach JAR-FCL bis 65 geflogen werden kann. Wenn von Piloten über 60 eine Gefährdung ausgeht, sollte diese Argumentation doch bei allen Gesellschaften gleich anzuwenden sein. Doch selbst die Lufthansa lässt im gleichen Konzern, z.B. bei der City-Line die Piloten bis 65 fliegen. Mir als Passagier ist es nicht ganz einsichtig, wieso hier ein Unterschied gemacht wird. Und dem Bürger am Boden kann es trotzdem passieren, dass ihm ein 64-jähriger Emirates-Pilot mit seinem Airbus auf den Kopf fällt. Da hilft auch der Tarifvertrag der Lufthansa nichts. Hier mit der Sicherheit zu argumentieren, ist schon eigenartig.</p>
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