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	<title>AGGblog.de &#187; Altersdiskriminierung</title>
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	<description>Blog der Rechtsanwälte Balan Stockmann &#38; Partner - Jena - zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)</description>
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		<item>
		<title>Kippt der EuGH die deutsche Rechtsprechung für Altersgrenze der Piloten? &#8211; BAG, Beschl. v. 17.06.2009 – 7 AZR 112/08</title>
		<link>http://www.aggblog.de/2009-08-05/kippt-der-eugh-die-deutsche-rechtssprechung-fur-altersgrenze-der-piloten-bag-beschl-v-17062009-%e2%80%93-7-azr-11208/</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 08:59:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann ist ein Pilot zu alt zum Fliegen? Das BAG beantwortete diese Frage bislang damit, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten wirksam ist.   Geklagt hatten gleich drei Piloten der Jahrgänge 1946 und 1947. Diese waren langjährig bei der Lufthansa beschäftigt und wandten sich nun gegen eine Regelung ihres Tarifvertrages. Diese sah [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Wann ist ein Pilot zu alt zum Fliegen? Das BAG beantwortete diese Frage bislang damit, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten wirksam ist.</span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></p>
<p> 
<p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Geklagt hatten gleich drei Piloten der Jahrgänge 1946 und 1947. Diese waren langjährig bei der Lufthansa beschäftigt und wandten sich nun gegen eine Regelung ihres Tarifvertrages. Diese sah vor, dass mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet, das Arbeitsverhältnis automatisch erlischt.<o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Die Kläger waren der Ansicht, dass die Regelung eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters bewirke (<a href="http://www.aggblog.de/2007-10-23/lag-frankfurt-klage-von-lufthansa-piloten-wegen-altersgrenze-in-zweiter-instanz-abgewiesen-%e2%80%93-urteil-v-15102007-az-17-sa-80907/">wir berichteten</a>)</p>
<p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"> </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Alle Vorinstanzen hatten die Klage zunächst abgewiesen. Der Siebte Senat des BAG legte die Sache nunmehr dem EuGH<span>  </span>in einem sog. Vorabentscheidungsverfahren vor und setzte das laufende Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aus.<o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Nach Inkrafttreten des AGG ist sich die nationale Rechtsprechung nicht mehr sicher, ob Altersgrenzen für Piloten noch für wirksam gehalten werden dürfen. Dies ist von der Auslegung der europäischen Richtlinie 200/78/EG abhängig, auf deren Grundlage der deutsche Gesetzgeber das AGG erlassen hat. Es scheint zumindest nicht unwahrscheinlich, dass der EuGH eine solche tarifliche Altersgrenze für einen Verstoß gegen den Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters hält.<o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Die Vorinstanz war der Ansicht, dass eine solche Altersgrenze für Piloten zulässig ist.<o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Sie führt insoweit aus:</span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"> </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></p>
<blockquote><p>„Auch wenn empirisch ein höheres Sicherheitsrisiko bei Flugzeugführern, die älter als 60 Jahre sind, nicht belegt ist, gibt es jedoch auch keine Untersuchungen, die eine gegenteilige Aussage belegen. Solange dieses Gefährdungsrisiko für Besatzung, Passagiere und die Personen in den überflogenen Gebieten jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, hält die Kammer die Altersgrenzenregelung für durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt.“</p></blockquote>
<p></span></p>
<p style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify" class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">( LAG Frankfurt a.M. Urteil vom 15. Oktober 2007 – 17 Sa 809/07 &#8211; nicht rechtskräftig) </span></p>
<p style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify" class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Quelle: <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;nr=13584&amp;pos=0&amp;anz=61">BAG<o:p></o:p></a></span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.aggblog.de/2009-08-05/kippt-der-eugh-die-deutsche-rechtssprechung-fur-altersgrenze-der-piloten-bag-beschl-v-17062009-%e2%80%93-7-azr-11208/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Vergütung nach Lebensalter ist unzulässige Diskriminierung &#8211; LAG Berlin-Brandenburg, Urt.  v. 11.09.2008 &#8211; 20 Sa 2244/07</title>
		<link>http://www.aggblog.de/2008-11-02/vergutung-nach-lebensalter-ist-unzulassige-diskriminierung-lag-berlin-brandenburg-urt-v-11092008-20-sa-224407/</link>
		<comments>http://www.aggblog.de/2008-11-02/vergutung-nach-lebensalter-ist-unzulassige-diskriminierung-lag-berlin-brandenburg-urt-v-11092008-20-sa-224407/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 Nov 2008 07:47:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[BAT-/TVL-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Entlohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.aggblog.de/2008-10-02/vergutung-nach-lebensalter-ist-unzulassige-diskriminierung-lag-berlin-brandenburg-urt-v-11092008-20-sa-224407/</guid>
		<description><![CDATA[ Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.09.2008 entschieden, dass eine Regelung in Tarifverträgen, nach der die Vergütung der Arbeitnehmer nach dem Alter bemessen wird, unzulässig ist.    Es können somit auch junge Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, dienach dem Tarifvertrag erst älteren Arbeitnehmern zustehen sollte.   In dem konkreten Fall klagte ein Geschäftsführer eines landeseigenen Pflegeheimes gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.09.2008 entschieden, dass eine Regelung in Tarifverträgen, nach der die Vergütung der Arbeitnehmer nach dem Alter bemessen wird, unzulässig ist.<o></o></span></p>
<p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p></o:p></span></o:p></span> <span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Es können somit auch junge Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, dienach dem Tarifvertrag erst älteren Arbeitnehmern zustehen sollte.</span></p>
<p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></p>
<p> </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span></o:p></span></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"> </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">In dem konkreten Fall klagte ein Geschäftsführer eines landeseigenen Pflegeheimes gegen das Land Berlin auf Feststellung, dass ihm eine höhere Vergütung zusteht.</span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Der Kläger war in die Lebensaltersstufe 39 der Vergütungsregelung seines Tarifvertrages (BAT) eingruppiert. </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Der Tarifvertrag sah vor, dass eine Erhöhung der Vergütung alle zwei Jahre vorgenommen wird &#8211; mit der Endstufe im Alter von 47 Jahren und höher. Obwohl der Kläger dieses Alter noch nicht erreicht hatte, war er der Ansicht, dass ihm eine Vergütung in Höhe der letzten Stufe zustehen müsste, da es sich hier um eine unzulässige Diskriminierung aufgrund seines Alters handele.</span></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">In der ersten Instanz wurde die Klage abgewiesen. Dieses Urteil hob das Berufungsgericht allerdings wieder auf und gab der Klage teilweise statt.</p>
<p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Das LAG folgte der Argumentation des Klägers, wonach hier eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters (§§ 1, 3 AGG) vorliegt. Dem Begriff des Alters wird in diesem Zusammenhang eine neutrale Wirkung zugesprochen, d.h. sowohl ältere als auch jüngere Arbeitnehmer können sich auf den Schutz des AGG berufen. </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Zwar mag ein gewisser Bezug zu einer Berücksichtigung von Berufserfahrung, Betriebstreue oder Dienstzeit eine Begründung für eine solche Regelung darstellen, dies ändert aber nichts an dem grundsätzlich (benachteiligenden) Anknüpfungspunkt Lebensalter. <o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Entgegen der Ansicht des beklagten Landes lässt sich ein vorrangiges Abstellen auf die Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit aus der Bestimmung Tarifvertrages nicht entnehmen. Wäre dem so, könnte die Differenzierung zulässig sein.<o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana">Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG unterliegen auch durch kollektivrechtliche Vereinbarungen festgelegte Beschäftigungsbedingungen den Vorgaben des AGG, mithin auch die Bestimmungen zur Höhe der Grundvergütung gem. § 27 A BAT. Eine solche Regelung kann demnach gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters (§§ 1, 3 Abs. 1 AGG) verstoßen.</span><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana"><o:p></o:p></span> <span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana"><o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Bei Verstößen gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wie auch gegen Benachteiligungsverbote hat in aller Regel eine &#8220;Anpassung nach oben&#8221; stattzufinden, wobei leistungsgewährende Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen erstreckt werden, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung tariflicher Leistungen &#8211; auch teilweise &#8211; ausgeschlossen wurden.</span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Daraus folgt, dass die höhere Vergütung geschuldet wird und somit auch von den jüngeren Arbeitnehmern beansprucht werden kann.</span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"> </span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p></o:p></span> <span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p></o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Anmerkung: Will der Arbeitgeber Vergütungszulagen zahlen, die an die Berufserfahrung des Arbeitnehmers anknüpfen, sind in der Regel andere Kriterien sachnäher, die das Lebensalter nicht unmittelbar berücksichtigen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungszulagen oder Zulagen, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sind.</span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"></span> <span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana"><o:p> </o:p></span></o:p></span></p>
<p style="margin: 0cm 0cm 0pt; text-align: justify" class="MsoNormal"><span style="font-size: 10pt; font-family: Verdana">Quelle: <a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/uef/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE090026707%3Ajuris-r03&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1">LAG Berlin</a></span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BAG: Tarifliche Altersgrenze „65“ ist wirksam &#8211; Urt. v. 18.06.2008, Az. 7 AZR 116/07</title>
		<link>http://www.aggblog.de/2008-06-24/bag-tarifliche-altersgrenze-%e2%80%9e65%e2%80%9c-ist-wirksam-urt-v-18062008-az-7-azr-11607/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jun 2008 08:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[BAT-/TVL-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Alter]]></category>
		<category><![CDATA[Altersrente]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.aggblog.de/2008-06-24/bag-tarifliche-altersgrenze-%e2%80%9e65%e2%80%9c-ist-wirksam-urt-v-18062008-az-7-azr-11607/</guid>
		<description><![CDATA[Sowohl Arbeitsverträge als auch Tarifverträge enthalten oft Auflösungsklauseln. Diese bewirken, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird. Seit dem 19.03.2004 besteht der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 04.10.2003 (RTV Gebäudereinigung). Dessen § 19 Nr. 8 bestimmt, dass Arbeitsverhältnisse mit Ablauf des Kalendermonats enden, in welchem der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Verdana"><font size="2"><o:p></p>
<p style="margin: 0cm 0cm 0pt" class="MsoNormal">Sowohl Arbeitsverträge als auch Tarifverträge enthalten oft Auflösungsklauseln. Diese bewirken, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird. Seit dem 19.03.2004 besteht der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 04.10.2003 (RTV Gebäudereinigung).</p>
<p>Dessen § 19 Nr. 8 bestimmt, dass Arbeitsverhältnisse mit Ablauf des Kalendermonats enden, in welchem der Beschäftigte einen Anspruch auf Altersrente hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendet hat. <o:p> <span id="more-96"></span></o:p>Hiergegen wendet sich die Klägerin, die seit 1975 bei der Beklagten als Innenreinigerin beschäftigt. Im Juni 2005 wurde sie 65 Jahre alt. Nach § 19 Nr. 8 des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags für das Gebäudereinigerhandwerk vom 4. Oktober 2003 endet also das Arbeitsverhältnis. <o:p> </o:p>Die Klage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht wie in den Vorinstanzen erfolglos. <o:p> </o:p><o:p></o:p>Tarifliche Altersgrenzen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitpunkt des Erreichens der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, sind dem BAG zufolge zulässig. <o:p> </o:p>Die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist aufgrund des Verbots von Altersdiskriminierungen zwar grundsätzlich zu überprüfen. So verbieten die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und das das in Umsetzung dieser Richtlinie erlassene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Grundsatz Schlechterstellungen von Erwerbspersonen wegen ihres Alters, die allerdings im Ausnahmefall aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sein können. <o:p> </o:p>So lag der Fall hier. Zwar liegt dem BAG zufolge eine Ungleichbehandlung vor. Kann jedoch der Arbeitnehmer auf Grund der Beschäftigung eine gesetzliche Altersrente erwerben, ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch einen sachlichen Grund i. S. v. § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt. Der Wirksamkeit einer derartigen tariflichen Altersgrenzenregelung stehen auch das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und die Vorgaben aus der Richtlinie 2000/78/EG nicht entgegen. Die Ungleichbehandlung ist durch ein legitimes Ziel aus der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik i. S. d. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt.<o:p> </o:p>Die Wahrscheinlichkeit, dass das BAG in diesem Sinne entscheiden würde, war seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.10.2007 (C-411/05 &#8211; Palacios de la Villa – Arbeitsrecht aktuell 07/77) hoch, da der EuGH in dem spanischen Vorlagefall Palacios de la Villa die tarifliche und/oder gesetzliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Beginn des Rentenbezugs als europarechtskonform angesehen hat. Zu diesen Fragen hat sich das BAG also nun geäußert.</o:p></font></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>LAG Köln: Keine unzulässige Diskriminierung älterer Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersruhegeld bei niedrigerer Sozialplanabfindung &#8211; Urt. v. 04.06.2007, Az. 14 Sa 201/07</title>
		<link>http://www.aggblog.de/2007-12-01/lag-koln-keine-unzulassige-diskriminierung-alterer-arbeitnehmer-mit-anspruch-auf-altersruhegeld-bei-niedrigerer-sozialplanabfindung-urt-v-04062007-az-14-sa-20107/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Nov 2007 23:24:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialplan]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.aggblog.de/2007-12-01/lag-koln-keine-unzulassige-diskriminierung-alterer-arbeitnehmer-mit-anspruch-auf-altersruhegeld-bei-niedrigerer-sozialplanabfindung-urt-v-04062007-az-14-sa-20107/</guid>
		<description><![CDATA[Es verstößt weder gegen das AGG noch gegen § 75 BetrVG, wenn in einem Sozialplan für solche Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen in den vorgezogenen Ruhestand gehen können geringere Sozialplanleistungen vorgesehen werden als für jüngere Arbeitnehmer. § 10 Nr.6 AGG lässt dies ausdrücklich zu, ebenso wie einen gänzlichen Leistungsausschluss für diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es verstößt weder gegen das AGG noch gegen § 75 BetrVG, wenn in einem Sozialplan für solche Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen in den vorgezogenen Ruhestand gehen können geringere Sozialplanleistungen vorgesehen werden als für jüngere Arbeitnehmer.<br />
§ 10 Nr.6 AGG lässt dies ausdrücklich zu, ebenso wie einen gänzlichen Leistungsausschluss für diese Arbeitnehmer. Die Differebzierung sei jedoch nur zulässig, wenn sie gemäß § 10 S. 1 AGG objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.</p>
<p>Zumindest Bedenken hatte das Gericht gegen eine Regelung, wonach ein Arbeitnehmer, der nur wenige Tage arbeitsols sein muss, um anschließend vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen zu können, eine drastisch höhere Abfindung als ein Arbeitnehmer erhält, der sofort vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen kann.</p>
<p>Link zum Volltext (<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2007/14_Sa_201_07urteil20070604.html">LAG Köln</a>)</p>
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		<title>LAG Düsseldorf: Vorlage an den EuGH wegen Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch die Fristenberechnung für Kündigungen in § 622 Abs. 2 BGB, Beschl. v. 21.11.2007, Az. 12 Sa 1311/07</title>
		<link>http://www.aggblog.de/2007-11-26/lag-dusseldorf-vorlage-an-den-eugh-wegen-diskriminierung-jungerer-arbeitnehmer-durch-die-fristenberechnung-fur-kundigungen-in-%c2%a7-622-abs-2-bgb-beschl-v-21112007-az-12-sa-131107/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Nov 2007 22:36:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LAG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegenden Beschäftigungszeiten bei Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist in Arbeitsverhältnissen (§ 622 Abs.2 BGB) mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob diese Regelung möglicherweise zu einer unzulässigen Altersdiskriminierung junger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LAG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegenden Beschäftigungszeiten bei Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist in Arbeitsverhältnissen (§ 622 Abs.2 BGB) mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. </p>
<p>Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob diese Regelung möglicherweise zu einer unzulässigen Altersdiskriminierung junger Menschen führt. Das jüngere Arbeitnehmer objektiv benachteiligt werden können, ist insoweit keine Frage. Das AGG verbietet jede Diskriminierung auf Grund des Alters, also auch auf Grund des jüngeren Alters. </p>
<p>Kernpunkt ist deshalb die Frage der Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung (Vorlagefrage 1.b).</p>
<p>Das LAG setzte ein arbeitsgerichtliches Verfahren, in dem eine Arbeitnehmerin eine längere Kündigungsfrist für sich in Anspruch nahm, aus und legte dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:</p>
<blockquote><p>1.a) Verstößt eine Regelung wie § 622 Abs.2 BGB, wonach sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen mit zunehmender Beschäftigungsdauer stufenweise verlängern, hierbei jedoch vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers unberücksichtigt bleiben, gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung (namentlich gegen Primärrecht der EG oder die Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000)?<br />
b) Kann eine solche Regelung damit gerechtfertigt werden, dass Arbeitgeber ein berechtigtes betriebliches Interesse an personalwirtschaftlicher Flexibilität haben und jüngere Arbeitnehmer im Hinblick auf ihr Alter und/oder geringere soziale, familiäre und private Verpflichtungen eine höhere berufliche und persönliche Flexibilität und Mobilität zugemutet werden kann?<br />
2). Falls eine Regelung wie § 622 Abs.2 BGB gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt und dieser Verstoß auch nicht gerechtfertigt ist: Müssen die Gerichte in einem Rechtsstreit unter Privaten die gemeinschaftsrechtswidrige Vorschrift unangewendet lassen oder tritt die Unanwendbarkeitsfolge erst nach Vorliegen einer Entscheidung des EuGH über die inkriminierte oder eine im wesentlichen ähnliche Regelung ein?</p></blockquote>
<p>Quelle: <a href="http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/presse/mitteilungen/08_07.pdf">LAG Düsseldorf, Pressemitteilung 08/07</a></p>
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		<title>LAG Frankfurt: Klage von Lufthansa-Piloten wegen Altersgrenze in zweiter Instanz abgewiesen – Urteil v. 15.10.2007, Az. 17 Sa 809/07</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Oct 2007 16:17:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Klage dreier Lufthansa-Piloten gegen eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren ist am 15. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt in zweiter Instanz abgewiesen worden. Die positive Nachricht: Das LAG Frankfurt hält die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für gegeben, weil die Kläger erst nach dem In-Kraft-Treten das 60. Lebensjahr vollendet haben. Demzufolge war zu prüfen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klage dreier Lufthansa-Piloten gegen eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren ist am 15. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt in zweiter Instanz abgewiesen worden.</p>
<p>Die positive Nachricht: Das LAG Frankfurt hält die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für gegeben, weil die Kläger erst nach dem In-Kraft-Treten das 60. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Demzufolge war zu prüfen, ob die offenkundige Ungleichbehandlung gegenüber jüngeren Kollegen gerechtfertigt ist (§ 10 S. 1 AGG).<br />
Eine verbotene Altersdiskriminierung sei jedoch nicht gegeben, weil die Deutsche Lufthansa mit der früheren Verrentung ihrer Piloten ein &#8220;legitimes Ziel&#8221; verfolge. Gesundheitliche Beeinträchtigungen seien bei älteren Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/:Gerichtsurteil-Piloten-Boden/600198.html">stern.de</a></p>
<p>Anmerkung:<br />
Das Urteil zweiter Instanz geht wie auch das <a href="http://www.arbeitsrecht-blog.de/2007-04-22/erste-entscheidung-zum-agg-altersbeschrankung-fur-lufthansa-piloten-angemessen/">Arbeitsgericht Frankfurt </a>mit der eigentlich streitentscheidenden Frage sehr oberflächlich um: Es wird unterstellt, dass Piloten zwischen dem 61. und dem 65. Lebensjahr eine höhere Gefahr für die Flugsicherheit darstellen. Ob dies so ist und – wenn ja &#8211; ob dieser Gefahr nicht durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen begegnet werden kann, ob solche Untersuchungen dem Arbeitgeber finanziell zuzumuten sind etc. bleibt offen. Dies wäre jedoch im Rechtsstreit &#8211; notfalls durch Sachverständigenbeweis &#8211; zu klären.</p>
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